Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für Leistungen der Firma Frädrich Ortungstechnik, Burgstr. 6, 71720 Oberstenfeld, vertreten durch Martin Frädrich (nachfolgend „Auftragnehmer“)

          §1 Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Diagnose und Dokumentationsleistungen im Bereich Wasser- und Feuchtigkeitsschäden und/oder Schimmelverdacht, insbesondere Leckageortung, Feuchtemessungen, bildliche Dokumentation und Erstellung eines Leckageortungsberichts (nachfolgend „Leistungen“).
     
  2. Auftraggeber ist die Person, die die Leistung nach § 2 Abs. 1 dieser AGB beauftragt. 
     
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich, zumindest in Textform zustimmt.

     4. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten ergänzend die unternehmerbezogenen Regelungen (z.B.              Gerichtsstand).

          §2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
 

  1. Die Anfrage zum Vertragsschluss wird mittels Schadensmeldung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilt. Der Auftragnehmer wird – unter Berücksichtigung von § 14 dieser AGB – die für die Angebotserstellung erforderlichen Angaben erheben und verarbeiten.
     
  2. Im Anschluss an die Schadensmeldung wird der Auftragnehmer ein Antrag zum Vertragsschluss in Form einer Auftragserteilung an den Auftraggeber versenden.
     
  3. Der Vertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung der Auftragserteilung und deren Rücksendung an den Auftragnehmer.
     
  4. Die Vereinbarung eines Termins zur Leistungserbringung erfolgt im Einvernehmen zwischen den Parteien nach Vertragsschluss. Dasselbe gilt für eventuell erforderliche Folgetermine.
     
  5. In der Auftragserteilung angegebene Preise des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und, soweit die erforderlichen Arbeiten oder einzusetzenden Techniken vor Ort bei Vertragsschluss nicht absehbar oder den Angaben des Auftragsnehmers nicht oder nicht vollständig zu entnehmen waren oder Folgetermin erforderlich sind.

    §3 Leistungsumfang, Leistungscharakter (Dienst-/Werkleistung), kein Erfolgsgarantie
     

      1. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:

            a. die Anfahrt und Begutachtung des Schadenortes,
            b. die Bilderdokumentation betroffener Stellen und Bauteile,
           c. die zielorientierte Lecksuche mit geeigneten Methoden (z.B. Feuchtemessung, Thermografie, akustische Verfahren,                         Endoskopie etc. – abhängig vom Einzelfall),
           d. bei Bedarf die Sicht/Bauteilöffnungen an Wänden/Böden/Decken im erforderlichen Umfang nach Maßgabe von § 5                         dieser AGB,
            e. die Dokumentation der Leckageortung und die Erstellung eines Leckageortungsberichts innerhalb angemessener Frist.

       2. Der Auftragnehmer schuldet – soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – kein sicheres Auffinden der                                       Leckageursache, sondern eine fachgerechte Untersuchung nach den Umständen und die Dokumentation der Ergebnisse.

       3. Nicht geschuldet sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – insbesondere Reparaturen, Trocknung,                              Schimmelsanierung, Wiederherstellung von Bauteilen oder Oberflächen, Laboranalysen oder ein gerichtsfestes                                  Sachverständigengutachten.

          §4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zutritt zu allen für die Untersuchung erforderlichen Bereichen erhält und benennt einen Ansprechpartner vor Ort.
     
  2. Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle ihm bekannten, für die Untersuchung wesentlichen Informationen bereitzustellen.
     
  3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn über Gefahrenstoffe oder Risiken, insbesondere Verdacht auf Asbest oder sonstige Schadstoffe, elektrische Gefahren oder kontaminierte Bereiche. Bei begründetem Verdacht ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen oder nur unter zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen fortzusetzen. Die hierfür anfallenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
     
  4. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Beauftragung der Leistungen des Auftragnehmers berechtigt ist. Er wird die benannte Ansprechperson bevollmächtigen, die nach diesem § 4 geregelten Mitwirkungspflichten, die Verweigerung der Sicht- und Bauteilöffnung nach § 5 dieser AGB und die Abnahme nach § 6 AGB auszuüben. Mängel der Bevollmächtigung gehen zulasten des Auftraggebers.

    §5 Sicht und Bauteilöffnungen (Wand/Boden/Decke)

      1. Soweit zur Leckageortung erforderlich, sind Sicht und Bauteilöffnungen („Öffnungen“) durch den Auftragnehmer zulässig.              Der Auftragnehmer wird Öffnungen soweit schonend ausführen.

      2. Der Auftraggeber kann Öffnungen insgesamt oder im Einzelfall ausdrücklich verweigern. In diesem Fall ist der                                   Auftragnehmer zur weiteren Leistungserbringung nicht verpflichtet. Verweigerungen von Öffnungen werden durch den                     Auftragnehmer dokumentiert und sind vom Auftraggeber gegenzuzeichnen.

      3. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass Öffnungen – trotz Sorgfalt – Substanz- oder Oberflächenschäden verursachen                    können.

      4. Eine Wiederherstellung oder ein Schließen von Öffnungen durch den Auftragnehmer ist nur geschuldet, soweit ausdrücklich           schriftlich vereinbart.

          §6 Leistungsnachweis und Abnahme
 

  1. Der Auftragnehmer wird über die Leckageortung vor Ort einen Rapport erstellen. Dieser ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Unterschrift bestätigt Anwesenheit, Leistungsdurchführung und die erfassten Zeiten und Positionen.
     
  2. Soweit werkvertragliche Leistungen vorliegen (insb. Berichtserstellung), gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Zugang des Berichts in Textform wesentliche Mängel rügt. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, so bleibt diesem der Nachweis unbenommen, dass eine Abnahmefiktion im Einzelfall nicht greift.

    §7 Vergütung

      1. Es gelten die Preise nach der aktuellen Preisliste des Auftraggebers, welche er dem Auftragnehmer auf Nachfrage                           aushändigen wird.

      2. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet, sofern nicht im Auftrag enthalten.

      3. Wird auf Wunsch des Auftraggebers an einen Dritten fakturiert, bleibt der Auftraggeber Vertragspartner und                                        zahlungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine Schuldübernahme des Dritten vereinbart wurde.

          §8 Zahlungen

  1. Rechnungen sind binnen vierzehn (10) Kalendertragen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
     
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
     
  3. Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftragnehmer nur gelten machen, soweit sie dasselbe Vertragsverhältnis betreffen.

    §9 Termine und Ausfall
     

      1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

      2. Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise erbracht werden, kann der                 Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand abrechnen.

      3. Stornierungen/Verschiebungen weniger als achtundvierzig (48) Stunden vor Termin können mit einer pauschalierten                       Ausfallentschädigung in Höhe von der halben Kosten nach der Auftragserteilung berechnet werden, es sei denn, der                         Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren                 Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

      4. Der Auftragnehmer kann Termine aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) jederzeit absagen und dem                   Auftraggeber einen neuen Termin anbieten.

          §10 Haftung
 

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
     
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
     
  3. Haftung für Folgeschäden besteht nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 des § 10 dieser AGB.
     

     4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

          §11 Mängel und Verjährung
 

  1. Beanstandungen am Leckageortungsberichts oder an Leistungsbestandteilen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens binnen vierzehn (14) Tagen nach Zugang in Textform mitzuteilen; andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
     
  2. Soweit werkvertragliche Mängelrechte bestehen, richten sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
     
  3. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für werkvertragliche Mängelansprüche drei (3) Monate ab Abnahme der Leistung.

    §12 Widerrufsrecht
     

      1. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, steht diesem nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein            Widerrufsrecht zu. 

      2. Die Widerrufsbelehrung wird in der Anlage 1 zu diesen AGB erteilt.

          §13 Geistiges Eigentum

  1. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Bericht für Zwecke der Schadensabwicklung.
     
  2. Eine darüberhinausgehende Verwendung, Veröffentlichung oder kommerzielle Weiterverwertung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
     

          §14 Datenschutz, Vertraulichkeit und Bilddokumentation

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten (Kontakt, Objekt, Schadendaten) zur Vertragsdurchführung und Dokumentation. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertragsverhältnisses) sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Dokumentation und Beweissicherung).
     
  2. Bildmaterial kann personenbezogene Daten beinhalten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen Informationen erteilt und bei Bedarf die Einwilligungen der betroffenen Personen eingeholt wurden. Nimmt eine betroffene Person den Auftragnehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Regelungen in Anspruch, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer vollumfänglich auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freistellen.
     
  3. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, welche unter https://www.fraedrich-ortungstechnik.de/datenschutz einsehbar ist.
     

          §15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
     
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Stuttgart (§ 38 ZPO).
     
  3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz (§ 306 BGB).

Stand: 01.01.2026

Widerrufbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Bei Vertragsabschlüssen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon oder E-Mail) haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E-Mail). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

            [Name]
            [Anschrift]
            [E-Mailadresse]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, enden die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bereits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren.

Haben Sie verlangt oder billigend in Kauf genommen, dass das Vertragsverhältnis bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns die bis dahin angefallene Vergütung zu bezahlen.

Etwaige überzahlte Beträge werden wir unverzüglich, spätestens binnen dreißig (30) Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung, zurückerstatten. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

- Ende der Widerrufsbelehrung –

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